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Die derzeit gültige Höhe des Mitgliedsbeitrages basiert auf dem hierzu gefassten Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 11.01.1998.
Der Mitgliedsbeitrag für die aktive Mitgliedschaft, welche zur gebührenfreien Teilnahme am Training auf dem Vereinsgelände berechtigt, setzt sich wie folgt zusammen:
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Hauptmitglied |
Anschlussmitglied |
| Aufnahmegebühr |
125,00 € |
0,00 € |
| Jahresbeitrag: |
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| a) Zahlungsbeitrag |
180,00 € |
10,00 € |
| b) Arbeitsverpflichtung |
10 Std. jährl. |
- |
| Mindestbeitrag nach Ermäßigung |
30,00 € |
10,00 € |
Erläuterung zum Grundbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag umfasst neben einem Zahlungsbeitrag auch
die Verpflichtung zu einem Mindestarbeitseinsatz von jährlich
10 Stunden. Ziel hierfür ist nicht zuletzt die Förderung des
gegenseitigen Verständnisses. Jedes am Windhundsport aktiv
teilnehmende (Haupt-) Mitglied ist verpflichtet, jährlich
mindes-tens 10 Arbeitsstunden für den Verein abzuleisten oder
bei Verhinderung eine dementprechen-de Sachleistung bzw. sonstige
Leistung zu erbringen. Ehrenmitglieder sind hiervon befreit.
Ist die vorgenannte Verpflichtung am Jahresende nicht erfüllt,
wird ersatzweise ein zu zahlender Betrag von 7,50 € je
nicht geleisteter Stunde fällig. Ausnahmen sind nur in begründeten
Einzelfällen gestattet.
Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag (Zahlbeitrag) von 180,00 € ermäßigt
sich insoweit, als im abgelaufenen Jahr über den Mindestarbeitseinsatz
gearbeitet wurde. Die Ermäßigung beträgt 5,00 €/Std,
höchstens 150,00 € im Jahr. Somit verbleibt zahlbar ein
Mindest-Restbeitrag von 30,00 €.
Beispiel 1: gearbeitet 15 Std; angerechnet werden 5 Std à
5,00 € (25,00 €) (Restbeitrag 155,00 €) Beispiel
2: gearbeitet 45 Std; angerechnet werden 30 Std à 5,00 €
(150,00 € (Restbeitrag 30,00 €)
Für ein passives Mitglied beträgt der jährliche
Mitgliedsbeitrag 30,00 €.
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