| Der WRV Kurpfalz ist wegen
Förderung des Hundesports nach dem letzten zugegangenen
Freistellungsbescheid bzw. Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid
des Finanzamts Bruchsal,
StNr. 30073/70044, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
von der Körperschaftsteuer befreit.
Spenden an den WRV Kurpfalz werden nur zur Förderung
des Hundesports verwendet (gemeinnütziger Zweck gem.
§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 Abgabenordnung). Damit sind
die Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende
Spendenbescheinigung (korrekt: Zuwendungsbestätigung)
gegeben.
Der WRV Kurpfalz ist zur Ausstellung der vorgenannten Bescheinigung
bzw. Zuwendungsbestätigung befugt und wird diese einem
Spender auch gerne und unaufgefordert erteilen.
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