Windhund - Rennverein Kurpfalz e. V.Windhund - Rennverein Kurpfalz e. V. Windhund - Rennverein Kurpfalz e. V.  
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Spendenwesen im Windhund-Rennverein Kurpfalz e. V.

Der WRV Kurpfalz ist wegen Förderung des Hundesports nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts Bruchsal,
StNr. 30073/70044, nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.

Spenden an den WRV Kurpfalz werden nur zur Förderung des Hundesports verwendet (gemeinnütziger Zweck gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 Abgabenordnung). Damit sind die Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende Spendenbescheinigung (korrekt: Zuwendungsbestätigung) gegeben.

Der WRV Kurpfalz ist zur Ausstellung der vorgenannten Bescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung befugt und wird diese einem Spender auch gerne und unaufgefordert erteilen.